
Abgewiesene Asylsuchende müssen das Land verlassen, so steht’s auf dem Papier. Wer nicht geht, ist selber schuld und hat damit alle seine Rechte verwirkt, so scheinen es das Sozialamt und die Migrationsbehörden zu sehen und drehen die Schraube zu, bis die Betroffenen gebrochen sind. Wofür? Die Massnahmen gegen abgewiesene Asylsuchende, die im Kanton Zürich zurzeit …
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