Potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesucht!

Eine Person, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und die mindestens seit fünf Jahren in der Schweiz lebt, hat über ein sogenanntes «Härtefallgesuch» eine realistische Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie beweisen kann, dass sie ausserordentlich gut integriert ist. Die Migrationsbehörden legen besonders viel Wert darauf, dass diese Person später nicht sozialhilfeabhängig sein wird, sondern selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann. Als Beweis hierfür benötigt es eine sogenannte «Arbeitszusicherung».

Diese Zusicherung, dass sie nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligung legal in einem Betrieb, Restaurant, Büro etc. eine Anstellung erhalten wird, ist fast unmöglich für jemandem zu bekommen, dem in seiner momentanen Situation der Arbeitsmarkt komplett verschlossen ist und für den es schwierig ist, relevante Kontakte zu ArbeitgeberInnen zu knüpfen. Als Nothilfeempfangende dürfen diese Geflüchteten nicht arbeiten.

Das Solinetz unterstützt genau diese Personen, die, um arbeiten zu dürfen und hier ein selbständiges Leben in Würde aufbauen zu können, dringend eine Aufenthaltsbewilligung benötigen.

Daher melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie eine kleine Firma, ein Restaurant, eine Arztpraxis, eine Velokurierbude, eine Schreinerei, eine Putzfirma, etc. haben
und wenn Sie einer geflüchteten Person helfen möchten, ihre umfassende Integration unter Beweis zu stellen und später finanziell unabhängig von staatlichen Leistungen in der Schweiz zu leben!
Gerne erklären wir Ihnen die Voraussetzungen und Einzelheiten, die eine solche Arbeitszusicherung erfordert, und was Sie als ArbeitgeberIn bedenken müssen. Natürlich stellen wir Ihnen auch geeignete KandidatInnen vor!

Hanna Gerig, info@solinetz.ch, 044 291 96 94