Sehr geehrter Herr Betschart,
das Solinetz Zürich ist ein Verein, der mit vielfältigen Projekten im Kanton Zürich den Alltag von geflüchteten Menschen zu verbessern sucht. Eins unserer Projekte sind die Besuche im Ausschaffungsgefängnis, welche aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch die Coronavirus-Epidemie nicht durchgeführt werden können.
Nach der Ausrufung der Notlage und den massiven Einschränkungen im Flugverkehr steht fest, dass in absehbarer Zeit Ausschaffungen in die Herkunftsländer nicht oder nur sehr erschwert durchgeführt werden können. Es ist nicht absehbar, dass die getroffenen Flugbeschränkungen in nächster Zeit aufgehoben werden, es ist vielmehr mit weiteren Verschärfungen zu rechnen.
Dasselbe gilt für Rücküberstellungen in Dublinstaaten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter meint zwar, Dublin sei nicht ausgesetzt, aber wie bereitwillig nehmen im Moment unsere Nachbarstaaten und weitere Länder Dublin-Fälle aus der Schweiz zurück?
Es kann weder sichergestellt werden, dass die rückgeführten Menschen entsprechend der Schutzmassnahmen, die aktuell das Coronavirus eindämmen sollen, untergebracht werden, noch kann sichergestellt werden, dass Menschen, die die Schweiz ausschafft, nicht zur Verbreitung des Virus beitragen würden.
Wir wissen von Anwältinnen und Anwälten, die für Einzelfälle aufgrund der aktuellen Situation eine Haftentlassung beantragen. Müssten angesichts dieser Situation nicht vielmehr sämtliche Insassen des Ausschaffungsgefängnisses von Amtes wegen aus ausländerrechtlicher Administrativhaft entlassen werden?
Wir danken für Ihr rasches Handeln und Ihre baldige Antwort.
Freundliche Grüsse,
Solinetz Zürich
Hier finden Sie den Offenen Brief als PDF.
Hier finden Sie die Antwort des Migrationsamtes.