Medienmitteilung: Wir fordern die Unterbringung von Familien in kinderrechtskonformen Wohnungen und die Abschaffung des unwürdigen Nothilfesystems

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute einen Bericht veröffentlicht, in der sie sich mit deutlichen Worten besorgt zeigt über die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien in den sog. Rückkehrzentren (Notunterkünften) im Kanton Bern. Die Situation im Kanton Zürich ist nicht besser und beschäftigt uns schon lange. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Verein Family Help und dem Bündnis „Wo Unrecht zu Recht wird…“ heute eine Medienmitteilung verschickt, in der wir die Unterbringung von Familien in kinderrechtskonformen Wohnungen in allen Kantonen sowie die Abschaffung des unwürdigen Nothilfesystems fordern:

 

Liebe Medienschaffende,

die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute einen Bericht veröffentlicht, in der sie sich mit deutlichen Worten besorgt zeigt über die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien in den sog. Rückkehrzentren (Notunterkünften) im Kanton Bern. Sie fordert u.a. die Unterbringungen von Familien in Wohnungen, da die jetzigen Verhältnisse «nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar» seien.

Vergleichbare Situation im Kanton Zürich
Die Situation in den Notunterkünften ist nicht nur im Kanton Bern prekär. Auch im Kanton Zürich fordern verschiedene Organisationen seit Jahren eine Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Zentren, in denen geflüchtete Menschen z.T. über Jahre leben (vgl. https://wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/Home). Was die NKVF für den Kanton Bern beschreibt, trifft auch auf den Kanton Zürich zu: Kinder leben teilweise über Jahre auf engstem Raum zusammen. Geschwister unterschiedlichen Alters wohnen mit den Eltern im gleichen Zimmer, wo sie schlafen, essen, spielen und meist auch Hausaufgaben machenDazu kommt die ständige Angst vor Polizeieinsätzen, die meist früh morgens stattfinden. Das Nothilfegeld pro Kind beträgt lediglich zwischen 6.50 und 8 Franken pro Tag.

Bedingungen verhindern gesunde Entwicklung
Auch aus medizinischer und entwicklungspsychologischer Perspektive sind die Strukturen in der Nothilfe im Kanton Zürich zu überdenken: Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die das Kindswohl und die Kinderrechte nicht verletzen. Unter den aktuellen Bedingungen wird eine altersadäquate, gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verhindert. Meist sind Heranwachsende betroffen, welche bereits durch kumulative Ereignisabfolgen traumatisiert sind. Weitere Traumatisierungen und die Perspektivenlosigkeit führen dazu, dass diese Kinder teils schwere psychische Krankheiten entwickeln und ihre Lern- und Bildungsfähigkeit erheblich eingeschränkt wird, beobachtet der Verein family-help.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb die Unterbringung von Familien in kinderrechtskonformen Wohnungen in allen Kantonen sowie die Abschaffung des unwürdigen Nothilfesystems.

Unterzeichnende Organisationen:
Solinetz Zürich, www.solinetz-zh.ch
Verein family-help, www.family-help.ch
Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird…», www.wo-unrecht-zu-recht-wird.ch