Abgewiesene Asylsuchende müssen das Land verlassen, so steht’s auf dem Papier. Wer nicht geht, ist selber schuld und hat damit alle seine Rechte verwirkt, so scheinen es das Sozialamt und die Migrationsbehörden zu sehen und drehen die Schraube zu, bis die Betroffenen gebrochen sind. Wofür? Die Massnahmen gegen abgewiesene Asylsuchende, die im Kanton Zürich zurzeit Schritt für Schritt eingeführt werden, sind zweifach blind. Blind für die entstehende menschliche Not der Betroffenen und blind für ihre Sinnlosigkeit. Abgewiesene Asylsuchende sind nicht hier, weil es ihnen hier so gut gefällt. Sie können oft nicht gehen. Es fehlen die Papiere, die Perspektiven, das Geld.
Warum sich Menschen bewusst gegen eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, hat viele Gründe. So oder so: Sie sind hier, weil sie von einem Leben in Würde träumen. Und sie haben Rechte. Das klingt nun vielleicht sehr simpel. Doch wir sind an einem Punkt angelangt, wo es nicht mehr allen klar zu sein scheint.
Seit gestern gilt in allen Notunterkünften des Kantons Zürich folgendes: Die NothilfebezügerInnen (8.50 Franken am Tag) müssen neu jeden Morgen und jeden Abend präsent sein. Es ist der Versuch, ihnen jegliches soziale Leben zu verunmöglichen und sie in die Isolation zu treiben. Nach Einführung der „Eingrenzungspolitik“ eine weitere Schikane, um die Menschen zu zermürben. Die Solinetz-Deutschkurse in Uster, Dietikon und Urdorf finden alle abends statt. Statt im Deutschkurs sitzen die Teilnehmer neuerdings abends in ihren unterirdischen Bunkern.
Am 18. März findet die Konferenz „Wo Unrecht zu Recht wird“ statt.
Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen!